3. Bremsleuchte Problem Rapido Club 42 T

  • Selbstverständlich ist ein Anhänger im Sinne der StVZO.

    Selbst ein Fahrrad ist ein Fahrzeug.


    Ausgenommen sind nach §16 Abs 2 Rollstühle, Kinderwagen, Schlitten, .....

  • Ja, das hatte ich hier ja auch schon erwähnt.


    Mir ging es um die Aussage

    ...

    Und, egal wo man schaut, ist die 3. Bremsleuchte für Fahrzeuge bzw. PKW vorgeschrieben.

    Ein Anhänger ist aber kein Fahrzeug.........

    .... kein PKW ......


    Das ist klar.



    Ich suche aber nach wie vor die 3. Bremsleuchte in der StVZO.

    Die ist für mich maßgebend.

    Und da steht sie nicht drin. Weder für PKW, noch für Anhänger.


    Wundert mich, über 20 Jahre nach Einführung.

  • Thomas, ich bezweifle nicht die Pflicht, aber die Vorschriften dazu suche ich in unserem Straßenverkehrsrecht.

    Wikipedia ist ja schön, aber auch nicht immer auf Stand und Knöllchen gemäß Wiki....blabla gibt es auch selten :mrgreen:;-)


    BTW: Gilt auch für N¹ Kraft-Fz. zur Güterbeförderung bis 3,5 t


    Anhänger, und da Wohnwagen (am Klaufix wird es ja auch schwer :mrgreen:) habe ich trotz intensiver Recherche in der Tat noch nicht gefunden .


    Ich frage mich aber immer noch, warum die bis heute noch keinen Einzug in die StVZO gehalten hat :nixweiss:


    Ist mir mangels Bedarf bisher noch garnicht aufgefallen.

  • Und warum sie an jedem neueren Wohnwagen zu finden ist.

    Die Hersteller sparen wo sie können, bauen aber ohne Vorschrift die dritte Bremsleuchte ein?

  • Moin,


    es steht dort doch etwas von EU Recht in Bezug von der Typenzulassung.

    Kein Fahrzeug bekommt heute noch seine Typenzulassung nach rein nationalem Recht.


    Und das mit der Bremsleuchte, der 3., die eingebaut ist obwohl offenbar nicht gefordert.

    Wenn man sich mal die Anbringungsorte anschaut dann ist das eher Blendwerk denn sinnvoll.

    Bei dem Rapido ist die so tief angebracht, dass sie eben durch jedes Fahrzeug (selbst PKW) dahinter verdeckt wird.

    Und damit ist der Nutzen gleich null.


    Wenn man Lexikon Wikipedia zweifelt kann man ja durchaus die Quellenangaben und Verweise nachlesen.

    Das ist der Vorteil gegenüber normalen Lexika oder Internetseiten von kommerziellen Anbietern

  • Die dritte Bremsleuchte ….. ein Riesen Spass …. :)


    Anmerkung: Ich betrachte nur die deutsche Gesetzeslage




    Also zunächst mal ist die dritte Bremsleuchte in Deutschen Gesetzen überhaupt nicht vorgesehen. Die Beleuchtungseinrichtungen nach hinten werden in §53 der StVZO behandelt. Dort spricht man im Absatz zwei von „zwei Bremsleuchten“ (Quelle: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php).

    Wieso spricht dann aber jeder von einer Pflicht zur dritten Bremsleuchte?

    Nun, das ist etwas merkwürdig. Die EU Regelungen 76/756/EWG und ECE-R48 schreiben seit 1998 für Neufahrzeuge in der EU diese dritte Bremsleuchte vor. Das ganze gilt für Fahrzeuge der Klasse M1. Wohnwagen fallen eigentlich tatsächlich nicht darunter, die fallen nämlich in die Klasse „O“ Aufbau „SE“ (Wohnanhänger).

    Bedeutet das aber dass ich die Dritte Bremsleuchte demontieren kann?

    Klares „Nein“. Die dritte Bremsleuchte gehört zur Typgenehmigung des Fahrzeug dazu. Also muss sie vorhanden sein und auch funktionieren.

    Wo ist das in deutschen Gesetzen hinterlegt?

    In genau dem gleichen Paragrafen 53 der StVZO, Dort steht nämlich ein kleiner wichtiger Nebensatz: „… Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. …“. Damit ist die dritte Bremsleuchte aus der Typgenehmigung des Fahrzeuges im Gesetz verankert und somit auch TÜV relevant.

    Aber ein Wohnwagen gehört nicht zur Klasse M1, der benötigt somit keine dritte Bremsleuchte?

    Ja, prinzipiell schon. Sie ist vorhanden und (serienmäßig) verbaut, also muss sie laut StVZO auch funktionieren (siehe oben).


    Ein TÜV Prüfer hat zu mir mal gesagt:“ … was vorhanden ist muss auch funktionieren, egal ob Pflicht oder nicht …“. Grund für diesen Satz war ein defekter Nebenscheinwerfer. Das ist ein erheblicher Mangel und führt zur Ablehnung der Plakette. Nebenscheinwerfer sind aber keine Pflicht. Darauf habe ich die beiden Nebelscheinwerfer abgeklebt und somit waren sie nicht mehr vorhanden. Plakette erteilt ;).


    Ach noch was lustiges zur dritten Bremsleuchte.

    Bis zum 31 Dezember 1997 war die dritte Bremsleuchte sogar verboten. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Fahrzeuge vor diesem Baujahr dürfen so etwas gar nicht haben. Nachrüsten ist somit eigentlich nicht erlaubt. Das interessiert aber scheinbar niemanden. Mein Wohnwagen (Bj 1985) hat ein dritte Bremsleuchte nachgerüstet (und sogar eine NSL die er gar nicht braucht). Das war nie ein Problem.


    Noch etwas Lesefutter:

    https://www.bussgeldkatalog.org/bremsleuchte/




    Warum die Hersteller an Wohnwagen trotzdem dritte Bremsleuchten verbauen, obwohl keine Pflicht?

    Da müsste man einen Hersteller selbst fragen. Ich vermute irgendwo in der EU wird sie per Gesetz an einem Wohnanhänger verlangt. Da es aber keinen Sinn macht in der EU verschiedene Typzulassungen zu beantragen, wird sie überall verbaut.

  • Moin,


    erstens ist sonoerchens Caravan in B zugelassen, vielleicht ist man dort nicht so streng.

    Bei der Kontrolle Anfang Mai funktionierte die 3. Bremsleuchte nur noch teilweise (3-4 LED's in der Mitte leuchteten schwach) und es gab keine Bemerkung.


    Ich habe die Teile (PVC Platte + LED Bremsleuchte) mittlerweile bekommen aber es ist mir einfach noch zu Kalt um draußen am WW zu arbeiten :oops:


    Ich habe die Leuchte mal probiert und das Teil leuchtet echt schön Hell. :daumen:

  • Danke, Bertil :daumen:


    Erspart mir da tiefer einzusteigen.

    Und schont die Nerven. EU vs. National :roll:


    Musste ich mich lange genug rumschlagen. Ist Geschichte :mrgreen:

  • Jetzt, wo er gerade die Alternative verbastelt, kommt die Originale :happy2:


    Thorsten, geb es zu - du hast extra gewartet :devil:

    Ups, sorry, wegen Zeitmagel noch nicht gelesen....

    Und nein, ich habe nicht extra gewartet :devil:

    Ich komme nur manchmal mit dem Lesen neuer Beiträge in meinen drölfzig Foren nicht hinterher.....


    Und nachdem hier aus einer schnöden Bremsleuchte wieder mal eine Atomphysik-Diskussion losgetreten wurde würde mich viel mehr interessieren:

    Passt das Ding denn nun?